Unbeschadet der Prüfung, ob einer Person die Freiheit rechtmäßig entzogen worden ist, gewährleisten die Vertragsstaaten den in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Personen das Recht auf einen umgehenden und wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, um unverzüglich die in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Informationen zu erhalten.
二、 不影响审议剥夺某人自由是否合法的前提下,缔约国应保证
十八条
一款中所指的人有权
及时、有效的
法补救,以便立即
十八条
一款中所提
的信息。