7.Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben, an diesen übergeben oder ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, Opfer eines Verschwindenlassens zu werden.
一、 如果有充分理由相信,将某
驱逐、送返(“驱回”)、移交或引渡到另一国家,有造成此
遭受强迫失踪
危险,任何缔约国均不得采取上述行动。