Jeder Vertragsstaat erwägt die Schaffung von Mechanismen, durch welche die aus den Einziehungen nach diesem Artikel stammenden finanziellen Mittel dazu verwendet werden, die Opfer der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a oder b genannten Straftaten oder deren Familien zu entschädigen.
一缔约国应考虑设立机制,
用从本条所指
没收所得
, 赔偿第2条第1
(a)
或(b)
所述犯罪
被害人或其家属。