Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本条第款、第二款、第三款和第四款
规定,视为每
仲
条款或仲
部分,此种条款或
规定,凡与其不
致
,
概无效。