Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本条第款、第二款、第三款和第四款规定,视为每仲条款或仲部分,此种条款或规定,凡与其不致,概无效。