Die Vertragsstaaten teilen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihre zuständigen Behörden und Verbindungsstellen mit, die für die Übermittlung und den Empfang der in diesem Artikel genannten Informationen verantwortlich sind.
四、 缔约国应
本国负责发送和
收本条所述情报的主管机
和联络点告知联
国秘书长。

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,单位;



