Die Vertragsstaaten teilen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihre zuständigen Behörden und Verbindungsstellen mit, die für die Übermittlung und den Empfang der in diesem Artikel genannten Informationen verantwortlich sind.
、 
国应将本国负责发送和
收本条所述情报的主管机关和联络点告知联合国秘书长。
合。连
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询处,顾问处;
话线,



