Eine Abschrift einer gegen einen Staat ergangenen Versäumnisentscheidung, der erforderlichenfalls eine Übersetzung in die Amtssprache oder in eine der Amtssprachen des betreffenden Staates beizufügen ist, wird diesem durch eine der in Artikel 22 Absatz 1 näher bezeichneten Arten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des genannten Absatzes übermittelt.
对一国作出任何缺席判决,应通过第22条第1款所指的一种方式并按该款判决书的副本送交该有
国家,必要时附上译
有
国家正式语文或正式语文之一的译本。