Darf ein Vertragsstaat nach innerstaatlichem Recht eigene Staatsangehörige nur unter der Bedingung ausliefern oder überstellen, dass die betreffende Person ihm rücküberstellt wird, um die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um ihre Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die Verpflichtung nach Absatz 1 mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
二、 如果缔约国国内法允许移交一名
国国民,但
件是须将该人遣回
国服刑,以执
要求
移交该人的审判
诉讼程序所判处的刑罚,
且该国与要求
该人的国家均同意这个办法及双方认为适当的其他
件,则此种有
件的
移交应足以履
第一款所规定的义务。