Ebenso trifft jeder Vertragsstaat die erforderlichen Maßnahmen, um seine Zuständigkeit zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Straftat des Verschwindenlassens dann zu begründen, wenn der Verdächtige sich in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet befindet und dieser ihn nicht im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen an einen anderen Staat ausliefert oder übergibt oder an ein internationales Strafgericht überstellt, dessen Gerichtsbarkeit er anerkannt hat.
二、 各缔约国还必要措施,在指称的罪犯留在任何
国管辖的领土上时,确定对
强迫失踪罪案的司法管辖权,除非
国根据其国际义务将嫌犯引渡或移交给另一国家,或移交给
国承认其管辖权的某个国际刑事法
。