8.Jeder Vertragsstaat trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in diesem Übereinkommen genannten zuständigen Stellen zur Korruptionsbekämpfung der Öffentlichkeit bekannt sind, und ermöglicht den Zugang zu diesen Stellen, damit gegebenenfalls Vorfälle, die als eine in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebene Straftat angesehen werden können, - auch anonym - gemeldet werden können.
二、各缔约国均应当采取适当的措施,确保公众知悉本公约提到的相关的反腐败机构,并应当酌情提供途径,以便以包括匿名举报在内的方式向这些机构举报可能被视为构成
本公约确立的犯罪的事件。