Die Vertragsstaaten gewähren einander die weitestgehende Hilfe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Straftaten, einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung der in ihrem Besitz befindlichen und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel.
约国之间应就涉及第2条所述罪行进行
刑事调查或提起
刑事诉讼或引渡程序提供最大程度
协助, 包括协助
约国所掌握、为提起这些程序所需
证据。