Darf ein Vertragsstaat nach innerstaatlichem Recht eigene Staatsangehörige nur unter der Bedingung ausliefern oder überstellen, dass die betreffende Person ihm rücküberstellt wird, um die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um ihre Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die Verpflichtung nach Absatz 1 mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
二、 如果缔约国国内法允许引渡或移交一名本国国民,但条件是须将该人遣回本国,
执行要求引渡或移交该人
审判或诉讼程序所判处
罚,而且该国与要求引渡该人
国家均同意这个办法
方认为适当
其他条件,则此种有条件
引渡或移交应足
履行本条第一款所规定
义务。