1.Der Sicherheitsrat ist nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen uneingeschränkt bevollmächtigt, sich mit der gesamten Bandbreite der Sicherheitsbedrohungen zu befassen, denen sich Staaten gegenübersehen.
《合国宪》第七权安全理事会处理各国关注的各种安全威胁。
2.Die Umsetzung der AIAD-Empfehlungen wird die Berichterstattung der Anlagemanager des Fonds sowie der bevollmächtigten und nicht bevollmächtigten Anlageberater über die Wertentwicklung verbessern und Vergleiche mit anderen Fonds ermöglichen.
3.Jeder Vertragsstaat erwägt, in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Amtsträger, die an einem Finanzkonto im Ausland beteiligt oder in Bezug darauf unterschriftsberechtigt oder anderweitig bevollmächtigt sind, zu verpflichten, diesen Umstand den zuständigen Behörden anzuzeigen und geeignete Unterlagen zu solchen Konten zu führen.