Die Vertragsstaaten heben das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu ihren nationalen Streitkräften gegenüber dem in Artikel 38 Absatz 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes1 genannten Alter an, unter Berücksichtigung der in dem Artikel enthaltenen Grundsätze und anerkennend, dass nach dem Übereinkommen Personen unter 18 Jahren Anspruch auf besonderen Schutz haben.
考虑到《儿童权利公》1第38条所载原则,并确认公不满18周岁人有权获得特别保护,缔国应提高该条第3款所述个人自愿应征加入本国武装部队最低年龄。