Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二款第三项出售,承运人应
有权提取货物
人
利益代
保管出售货物
价款,但可从中扣
承运人承担
任何
和应付给承运人
与运输这些货物有关
任何款项。