Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、根据本条第二
第三项出
的,承运人应为有权提取
的人的利益代为保管出
的价
,但可从中扣除承运人承担的任何费用和应付给承运人的与运输这些
有关的其他任何
项。