Die Vertragsstaaten dieses Protokolls verpflichten sich, die Jahresberichte der nationalen Präventionsmechanismen zu veröffentlichen und zu verbreiten.
Der Unterausschuss für Prävention teilt dem Vertragsstaat und gegebenenfalls dem nationalen Präventionsmechanismus seine Empfehlungen und Bemerkungen vertraulich mit.
Die Vertragsstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, damit die Sachverständigen der nationalen Mechanismen über die notwendigen Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen.
Der Unterausschuss für Prävention veröffentlicht seinen Bericht zusammen mit der Stellungnahme des betreffenden Vertragsstaats, wenn der Vertragsstaat dies wünscht.
Kurzfristige Maßnahmen zur Verteidigung gegen den möglichen Einsatz nuklearer, radiologischer, chemischer und biologischer Waffen durch Terroristen sind dringend erforderlich.
Der langfristige Mechanismus zur Vorbeugung und Beseitigung von Zahlungsverzügen seitens kleiner und mittlerer Unternehmen soll vervollständigt werden.
Wir haben die Prävention und Behandlung von Produktionsunfällen verstärkt und die Kontrolle und Verwaltung von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Impfstoffen verschärft.