Nach Auffassung der Sachverständigengruppe sollten die Vereinten Nationen als die Koordinierungsinstanz für die Friedenskonsolidierungstätigkeiten der Geber angesehen werden.
Zweitens sollten "freie und faire" Wahlen als Teil umfassenderer Anstrengungen zur Stärkung der Regierungs- und Verwaltungsinstitutionen angesehen werden.
Die Straftat des Verschwindenlassens gilt als in jeden zwischen Vertragsstaaten vor Inkrafttreten dieses Übereinkommens geschlossenen Auslieferungsvertrag einbezogene, der Auslieferung unterliegende Straftat.