Man sagt, dass man mit der Rahmenprüfungsordnung nun rechtliche Sicherheit hat und der Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Freiversuche auch erheblich ist.
In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass Studierende mehr Freischüsse bekommen können bei Prüfungen, also zum Beispiel vier Versuche anstatt dreien haben.