Dieses freie Geleit endet, wenn die Zeugen, Sachverständigen oder anderen Personen während fünfzehn aufeinander folgender Tage oder während einer anderen von den Vertragsstaaten vereinbarten Zeitspanne, nachdem ihnen amtlich mitgeteilt wurde, dass ihre Anwesenheit von den Justizbehörden nicht länger verlangt wird, die Möglichkeit gehabt haben, das Hoheitsgebiet des ersuchenden Vertragsstaats zu verlassen, und trotzdem freiwillig dort bleiben oder wenn sie nach Verlassen dieses Gebiets freiwillig dorthin zurückgekehrt sind.
如该证、鉴
者其他
员已经得到司法机关不再需要其到场的正式通知,在
通知
日起连续十五天内
者在缔约国所商
的任何期限内,有机会离开但
留在请求缔约国领域内,
者在离境后又
返回,这种安全保障即不再有效。