Darf ein Vertragsstaat nach seinem innerstaatlichen Recht eigene Staatsangehörige nur unter dem Vorbehalt ausliefern oder überstellen, dass der Betreffende an diesen Staat zurücküberstellt wird, um dort die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um seine Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die in Absatz 10 genannte Verpflichtung mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
如果缔约本
法律规定,允许引
或移
民须以
将被送还本
,就引
或移
请求所涉审
、诉讼中作出的
决服刑为条件,且
缔约
和寻求引
的缔约
也同意这一选择以及可能认为适宜的
他条件,则此种有条件引
或移
即足以解除
缔约
根据本条第10款所承担的义务。