Bei weiteren annähernd 18 Millionen handelte es sich um hilfebedürftige Zivilpersonen in Konfliktsituationen, darunter auch Binnenvertriebene und Flüchtlinge.
Während dieser Übergangszeit müssen alle Kollektivmaßnahmen klar den Grundsätzen der wiedergutmachenden Justiz und des Schutzes von Zivilpersonen folgen.