Die UNIKOM behielt eine kleine Zentrale in Kuwait-Stadt, die eine Friedenssicherungspräsenz wahren, politische und militärische Verbindungsaufgaben wahrnehmen und die VN-Programme für humanitäre Hilfe an Irak unterstützen sollte.
Ist ein solches Sicherungsrecht nach dem dafür maßgebenden Recht nur durch eine erneute Übertragungshandlung übertragbar, so ist der Zedent verpflichtet, dieses Recht sowie jeden Erlös auf den Zessionar zu übertragen.