Die Konferenz der Vertragsstaaten wird vom Generalsekretär der Vereinten Nationen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens einberufen.
Die Konferenz der Vertragsstaaten wird vom Generalsekretär der Vereinten Nationen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens einberufen.
Heute ist eine große Zusammenkunft der Vereinten Nationen ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft in ihren unterschiedlichen Ausprägungen kaum noch denkbar.