Zum gegenwärtigen Zeitpunkt untersteht das dem Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus zugewiesene Sekretariatspersonal unmittelbar dem Sekretariat der Vereinten Nationen.
Der Sicherheitsrat sollte eine Liste im Voraus festgelegter Sanktionen für die Nichteinhaltung der Ratsresolutionen zur Terrorismusbekämpfung durch einen Staat ausarbeiten.
Als der Ausschuss seine Tätigkeit aufnahm, war für Phase A vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten über geeignete Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus verfügten.
Damit dies auf effiziente Weise geschieht, bedarf der Ausschuss des entsprechenden Sachverstands auf solchen Gebieten wie Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen, tragbare Flugabwehrsysteme usw.
Die Vereinten Nationen müssen notwendigerweise am Kampf gegen den internationalen Terrorismus beteiligt sein, da wirksame Gegenmaßnahmen eine umfassende internationale Zusammenarbeit erfordern.