2.Der Rat betont, dass die neue Regierung nach ihrer Konstituierung mit der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten und den Übergangszeitraum auf konstruktive Weise zur Förderung der Aussöhnung, der Stabilität und des Wiederaufbaus nutzen muss.
3.Im Hinblick darauf legt der Sicherheitsrat dem Übergangs-Bundesparlament und dem Präsidenten nahe, weitere Schritte zur Ernennung eines Premierministers und eines effizienten und wirksamen Kabinetts zu unternehmen und ein vorläufiges Aktionsprogramm sowie einen Zeitplan für den Übergangszeitraum auszuarbeiten.