1.Die Vertragsstaaten können die Möglichkeit erwägen, zu verlangen, dass ein Täter den rechtmäßigen Ursprung dieser mutmaßlichen Erträge aus Straftaten oder anderer einziehbarer Vermögensgegenstände nachweist, soweit dies mit den wesentlichen Grundsätzen ihres innerstaatlichen Rechts und der Art der Gerichts- und anderen Verfahren vereinbar ist.
1.八、缔约国可以考虑要求由罪犯证明这类所指称的犯罪所得当予以没收的财产的合法来源,但是此种要求
当符合
本国法律的基本原则以及司法程序和
程序的性质。