Jeder Vertragsstaat übermittelt der Konferenz der Vertragsstaaten Informationen über seine Programme, Pläne und Praktiken sowie über Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Anwendung dieses Übereinkommens, soweit darum von der Konferenz der Vertragsstaaten ersucht wird.
六、缔约国均应当按照缔约国会议的要求,向缔约国会议提供有关其本国为实施本公约而采取的
案、计划和做法以及
法和行政措施的信息。