Der Sicherheitsrat ist sich dessen bewusst, dass Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung häufig eng miteinander verbunden sind.
Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
Wir sind uns außerdem dessen bewusst, dass die Zuteilung von Sonderziehungsrechten für Entwicklungszwecke einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen muss.