Jeder Vertragsstaat trifft geeignete Maßnahmen, um wegen Handlungen im Sinne des Artikels 2, die von Personen oder Personengruppen ohne Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates begangen werden, zu ermitteln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
各缔约国应采取适当措施,调查未到国家
权、支持
默许的
织制造的第二条所界定的行为,并将责任
绳之以法。