Der Sicherheitsrat bekräftigt das Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Äthiopiens und Eritreas.
Die Zivilbevölkerung innerhalb der Zone soll durch eine angemessene, jedoch begrenzte Zahl eritreischer Zivilmilizen und Zivilpolizisten unterstützt werden.
Auch in Afghanistan und Eritrea vollzieht sich die Zusammenarbeit im Rahmen des Konzepts "Repatriierung, Wiedereingliederung, Rehabilitation und Wiederaufbau".
20. beschließt, den Punkt "Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea" auf ihrer fünfundfünfzigsten Tagung weiter zu behandeln.
19. beschließt, den Punkt "Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea" auf ihrer fünfundfünfzigsten Tagung weiter zu behandeln.
Die Prüfung bei der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) ergab, dass die Meldung der Truppenstärke insgesamt zufriedenstellend war.
24. beschließt, den Punkt "Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechsundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
21. beschließt, den Punkt "Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea" in die vorläufige Tagesordnung ihrer achtundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Der Sicherheitsrat beabsichtigt, während des Zeitraums, in dem er die künftigen Pläne für die UNMEE überprüft, eine Militärpräsenz dieser Mission in Eritrea aufrechtzuerhalten.
Zwei Monate nach ihrem historischen Friedensschluss haben Äthiopien und Eritrea ihr nachbarschaftliches Verhältnis in einem Freundschaftsvertrag geregelt.