Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规“
不符
宪法
手
上台
政府不得参加本联盟
活动”。