Für die Zwecke dieses Artikels und des Artikels 55 erteilt jeder Vertragsstaat seinen Gerichten oder anderen zuständigen Behörden die Befugnis, anzuordnen, dass Bank-, Finanz- oder Geschäftsunterlagen zur Verfügung gestellt oder beschlagnahmt werden.
七、为
条和
公约第五十五条的目的,各缔约国
应当使其法院或者其他主管机关有权下令提供或者扣押银行记录、财务记录或者商业记录。


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