Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
、
除依照本条规定采取的任何
时措施之前,如果有可能,被请

国应当给请

国以说明继续保持该措施的理由的机会。




