Unbeschadet des innerstaatlichen Rechts können die zuständigen Behörden eines Vertragsstaats einer zuständigen Behörde in einem anderen Vertragsstaat ohne vorheriges Ersuchen Informationen im Zusammenhang mit Strafsachen übermitteln, wenn sie der Auffassung sind, dass diese Informationen der Behörde dabei behilflich sein könnten, Ermittlungen und Strafverfahren durchzuführen oder erfolgreich abzuschließen, oder zu einem von dem anderen Vertragsstaat gemäß diesem Übereinkommen gestellten Ersuchen führen könnten.
缔约国主管当局如认为与刑事事项有关
资料可能有助于另一国主管当局进行或顺利完成调查
刑事诉讼程序,或可促成其根据本公约提出请求,则在不影响本国法律
情况下,可无须事先请求而向该另一国主管当局提供这类资料。
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