Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.

本条第1款转移财
占有权不影响转


管辖该财
权的现行法律,就转移的该财
而对债务
或
出财
权者所承担的任何义务。
权;
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