11.Ersucht die Vertretung oder die Organisation der Vereinten Nationen, die den Antrag vorgelegt hat, nicht innerhalb von zehn Werktagen um nochmalige Prüfung nach Ziffer 11, leitet das OIP den Antrag, der den oder die Listenartikel enthält, an den Ausschuss nach Resolution 661 (1990) weiter, damit dieser bewerten kann, ob die Listenartikel an Irak verkauft oder geliefert werden dürfen.
根据下文第11段的规定,如果提件的代表团或联合国机构未
十个工作日内要求复议,伊办将把含有清单物品的申请转交661委员会,以评价有关清单物品是否可以出售或供
给伊拉克。