Der in Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d enthaltene Verweis auf die "Sicherheitsinteressen" des Staates, der Arbeitgeber ist, zielt in erster Linie auf Angelegenheiten der nationalen Sicherheit sowie der Sicherheit der diplomatischen Missionen und der konsularischen Vertretungen ab.
第11条第2款(d)项所
到的雇主
“安全利益”主要是针对
家安全事项和外交使团和领事馆的安全而言。

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