Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规定“通过不符合宪法手段上台
政府不得参加
联盟
活动”。
Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规定“通过不符合宪法手段上台
政府不得参加
联盟
活动”。
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