Für die Zwecke der Absätze 1, 2, 3 und 4 kann der Vertragsstaat, in dessen Besitz sich das radioaktive Material, die Vorrichtung oder die Kernanlage befindet, andere Vertragsstaaten, insbesondere die beteiligten Vertragsstaaten, und die zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere die Internationale Atomenergie-Organisation, um Hilfe und Zusammenarbeit ersuchen.
五、 为本条
一、
二、
三和
四款的目的,持有放射性材料、
置或核设
的缔约国可请求其他缔约国,特别是有关缔约国,以及任何相关国际组织,特别是国际原子能机构给予协助和合作。
,夹具,工位器具,辅助设备,辅具;
决议



