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Prozessbeginn Schadensersatz für Säureangriff

Viele Entstellte ziehen sich in ähnlicher Lage zurück, doch Vanessa Münstermann will sich nicht verstecken - auch an diesem Morgen vor dem Landgericht Hannover nicht. Kein Schal verhüllt das verbrannte Dekolleté, dafür hat sich die 29-Jährige extra für diesen Auftritt eine Silberscheibe in die verätzte Augenhöhle eingesetzt.

Sie fordert mindestens 250.000 Euro Schadensersatz von ihrem Ex-Freund Daniel F. Der hat ihr als Vergeltung für die Trennung das Gesicht mit Säure verätzt. Münstermann geht es:

" Natürlich um das Geld - und um ein Statement zu setzen, dass er nicht ruhig weiterleben kann und sagen kann,  o. k. ihm geht's gutund ich muss jeden Cent umrechnen oder meinen Freund mal wieder anpumpen, wenn es um Kinderklamotten geht. Das schmerzt, diese finanzielle Unabhängigkeit, das habe ich nicht mehr" !

Vorsätzliche Säureangriffe sind hierzulande äußerst selten, sagt Rechtsanwalt Andreas Hüttl, der vor Gericht die Klage führt. Insoweit ist auch das geltend gemachte Schmerzensgeld ein Novum:

" Das Gesetz sagt, dass das Schmerzensgeld ein Ausgleich für erlittene Beeinträchtigung sein soll, dass es aber auch eine gewisse Genugtuungsfunktion haben muss. Also, man muss schauen, wie sich das Leben der Mandantin durch diesen Anschlag verändert hat" .

Im Februar 2016Münstermann führte gerade ihren Hund auslauerte er ihr im Gebüsch auf und schüttete ihr Schwefelsäure ins Gesicht.

Die Schwefelsäure war ihr über das halbe Gesicht geflossen und hat bis zum Oberkörper wulstige Narben hinterlassen. Ohr und Mund sind verbrannt, das linke Auge komplett zerstört. Münstermann wird ein Leben lang nicht richtig sehen und hören können. Sie hat Dutzende Operationen überstanden, viele weitere stehen ihr noch bevor.

50.000 Mark hatte der Täter bereits bezahlt. Daniel F. wurde vom Schwurgericht Hannover rechtskräftig verurteilt, sitzt eine 12-jährige Gefängnisstrafe ab. Weitere Zahlungen in Höhe von 80.000 Euro waren außergerichtlich in Aussicht gestellt, sagt Daniel F. 's Verteidiger Max Marc Malpricht:

" Der Betrag wäre durch die Eltern zur Verfügung gestellt worden, aber die Eltern haben ein Interesse daran, dass sie nicht mehr in den Medien auftauchen, als Eltern des Täters. Und auch der Täter hat ein gewisses Interesse, dass seine Tat irgendwann in Vergessenheit gerät" .

Doch Münstermann weigerte sich, auf das Angebot einzugehen, weil sie nicht unter der Knute eines Schweigegebots leben wollte. Und die Prozessaussichten der Klägerin sind gut, sagt der Sprecher des Landgerichts Hans Christian Rümke.

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