Jeder wird zum Organspender - heuteplus | ZDF

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In der EU gibt es drei verschiedene Regelungen zur Organspende.

Die Widerspruchslösung.

Wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, dem dürfen Organe entnommen werden.

Teilweise haben Angehörige ein Widerspruchsrecht.

Diese Regelung gilt in den meisten Ländern.

Die Zustimmungslösung.

Nur wer zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat, dem dürfen Organe entnommen werden.

Das gilt in vier Ländern.

Ähnlich sieht die Entscheidungslösung aus, die nur in Deutschland gilt.

Jeder Bürger ab 16 wird aufgefordert, eine Erklärung abzugeben.

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