Die Disziplinaruntersuchungen im Bereich Beschaffung befassten sich weiterhin mit Anschuldigungen wegen korrupten Verhaltens von Bediensteten der Vereinten Nationen.
Der Schaffung solcher präventiver Rahmenbedingungen in Gesellschaften, die in gravierendem Maße von Korruption betroffen sind, muss unmittelbare Priorität zukommen.
Eines der bemerkenswertesten Ergebnisse des Gipfels bestand in der Verabschiedung des zehnten Grundsatzes des Globalen Paktes, der die Korruptionsbekämpfung betrifft.
Der Aufbau der Strafverfolgungskapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und korrupter Praktiken verstärkt somit auch die Fähigkeit zur wirksamen Terrorismusbekämpfung.
Es wird auch erfordern, dass alle Staaten umfassende Übereinkommen gegen die organisierte Kriminalität und die Korruption unterzeichnen, ratifizieren, durchführen und einhalten.
Die Staaten und die internationalen Organisationen haben bisher zu langsam auf die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen und die Korruption reagiert.
Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung leiden unter zu geringem Engagement und mangelndem Verständnis der Arten, des Ausmaßes, der Verortung und der Kosten der Korruption.
Jeder Vertragsstaat erwägt, die Tendenzen der Korruption in seinem Hoheitsgebiet sowie die Verhältnisse, in denen Korruptionsdelikte begangen werden, in Konsultation mit Sachverständigen zu analysieren.
Das AIAD hat Personal und Ressourcen für die laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe Disziplinaruntersuchungen bei der UNMIK bereitgestellt, die sich auf systemische Korruption in den staatlichen Unternehmen konzentriert.
Unter gebührender Berücksichtigung gutgläubig erworbener Rechte Dritter trifft jeder Vertragsstaat in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaatlichen Rechts Maßnahmen zum Umgang mit den Folgen von Korruption.
Ein Schwerpunkt des Übereinkommens liegt auf der Prävention, das heißt der Schaffung der institutionellen und regulatorischen Rahmenbedingungen, durch die die Wahrscheinlichkeit korrupter Praktiken von vornherein verringert werden soll.