Wir erkennen an, dass private internationale Kapitalströme, insbesondere ausländische Direktinvestitionen, eine unabdingbare Ergänzung nationaler und internationaler Entwicklungsanstrengungen sind.
Wir unterstreichen die Notwendigkeit, auf Dauer einen ausreichenden und stabilen Zufluss privater Finanzmittel in die Entwicklungs- und Übergangsländer sicherzustellen.
Sie umfassten unter anderem Verwaltungsanweisungen für die Überwachung der Telefonbenutzung und den Einsatz eines Systems zur Identifizierung von Privatgesprächen.
Bilaterale Investitionsabkommen können private Ströme dadurch fördern, dass sie auf rechtlichem Gebiet für Investoren größere Stabilität und Berechenbarkeit herstellen.