Ferner werden, mit der nachstehenden Ausnahme, auch alle Gegenstände gestrichen, die vom Sicherheitsrat in den vorangegangenen drei Kalenderjahren nicht behandelt wurden.
Im zweiten Absatz der Präambel seiner Resolution 1706 (2006) über die Krise in Darfur wies der Rat auf seine frühere Bekräftigung dieser Bestimmungen hin.