Die Gesetzgeber der Teilnehmerländer der Konferenz werden sich mit den Umsetzungsmaßnahmen befassen, wenn sie über die formelle Ratifikation abstimmen.
Die israelische Regierung erleichtert die Gewährung von Wahlhilfe durch die Arbeitsgruppe, die Wählerregistrierung sowie die Bewegungsfreiheit von Kandidaten und amtlichen Wahlhelfern.
Die Stimmabgabe jedes Staates, der an einer namentlichen Abstimmung oder an einer aufgezeichneten Abstimmung teilnimmt, wird im Sitzungsprotokoll oder Sitzungsbericht festgehalten.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Friedensprozess nicht wegen des Fehlens eines glaubhaften Wählerverzeichnisses oder einer unzureichend vorbereiteten Wahlkommission an Dynamik verliert.