Vorbehaltlich der in Absatz 1 genannten Beschränkungen werden Beweismittel, die ansonsten in schiedsrichterlichen, gerichtlichen oder ähnlichen Verfahren zulässig sind, nicht deswegen unzulässig, weil sie in einem Schlichtungsverfahren verwendet wurden.
以本条第1款的限制为限,在仲裁司法程序中可予采纳的证据并不因其曾用于调解中变成不可采纳。