2.Der Generalsekretär übermittelt sodann den Änderungsvorschlag den Vertragsstaaten mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung über den Vorschlag befürworten.
3.Der Generalsekretär fertigt sodann eine alphabetische Liste aller auf diese Weise benannten Personen an, unter Angabe der Vertragsstaaten, die sie benannt haben, und übermittelt sie den Vertragsstaaten.
4.Der Generalsekretär übermittelt sodann den Änderungsvorschlag den Vertragsstaaten dieses Protokolls mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung über den Vorschlag befürworten.
5.Der Generalsekretär übermittelt sodann den Änderungsvorschlag den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung über den Vorschlag befürworten.
6.Jeder Vertragsstaat kann dieses Protokoll jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation kündigen; der Generalsekretär unterrichtet sodann die anderen Vertragsstaaten und alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben.
7.Um diese Frage kurz zu beantworten: Wenn gute, durch handfeste Beweise erhärtete Argumente für militärische Präventivmaßnahmen vorliegen, so sollten diese dem Sicherheitsrat unterbreitet werden, der die Maßnahmen sodann nach seinem Gutdünken genehmigen kann.
8.Werden zwei oder mehr Änderungsanträge zu einem Vorschlag eingebracht, so stimmt die Konferenz zuerst über den Änderungsantrag ab, der inhaltlich am weitesten von dem ursprünglichen Vorschlag abweicht, darauf über den sodann am weitesten abweichenden Änderungsantrag, und so fort, bis alle Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt worden sind.
9.Die Arbeitsgruppe fand heraus, dass ein System bestand, wonach bestimmte Personen sich als Vertreter des Lieferanten ausgaben und dafür sorgten, dass der Auftrag an andere Personen gelangte, die sodann der Organisation für verschiedene Dienstleistungen zu viel berechneten und ihr faktisch nicht erbrachte Dienstleistungen in Rechnung stellten.