Der Sicherheitsrat bekräftigt seine nachdrückliche Verurteilung aller Gewalthandlungen, die gezielt gegen Zivilpersonen oder andere nach dem Völkerrecht geschützte Personen verübt werden.
Das Recht der Vertragsstaaten, Rechtsvorschriften zu haben, die andere Kategorien von Angehörigen des öffentlichen Dienstes schützen, bleibt von dieser Bestimmung unberührt.
Darüber hinaus sind die Vereinten Nationen gefordert, das globale Gemeingut zu schützen - eine Aufgabe, für die sie auf einzigartige Weise geeignet sind.