Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根第1款转移
占有权不影响转让人根
管辖该
权的现行法律,就转移的该
对债务人或让出
权者所承担的任何义务。