11.Die Sondertagung der Generalversammlung bekräftigt die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft zur weiteren Umsetzung des Aktionsprogramms.
12.Der Rat bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans.
19.Der Rat bekräftigt außerdem seine Forderung, dass gegebenenfalls für Geschlechterfragen zuständige Elemente in Friedenssicherungseinsätze aufgenommen werden.
20.Der Sicherheitsrat bekräftigt das Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Äthiopiens und Eritreas.